Trotz immer weiter rückläufiger Kriminalität in Deutschland verlangen die Sicherheitsbehörden nach immer weiterreichenden Befugnissen. Diese greifen immer tiefer in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger*innen ein. Dabei werden bestehende Befugnisse nicht ausgereizt.
Stehen wir auf und verhindern den Überwachungswahn!
Telekommunikationsüberwachung gehört zum alltäglichen Geschäft der Strafverfolgungsbehörde. Neben Gesprächen an sich, werden auch Metadaten erfasst. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz Quellen-TKÜ) erlaubt diese Überwachungsmaßnahme auch mittels technischer Eingriffe an Geräten durchzuführen. In der Praxis bedeutet das: die Behörden dürfen Schadsoftware, meistens sogenannte Trojaner, auf Smartphones, Laptops und mehr aufspielen um die laufende Kommunikation abzuhören.
Dabei wird die Privatsphäre der Betroffenen immens angegriffen. Das Eindringen in die Geräte Betroffener führt aber auch zu einem Konflikt, den hierfür sind in der Regel Sicherheitslücken notwendig, die genutzt werden um die Schadsoftware aufzuspielen. Es besteht also seitens der Behörden ein Interesse diese Lücken offen zu halten, so können diese aber auch böswillig genutzt werden.
Online-Durchsuchung
Die Online-Durchsuchung ist das digitale Pendant zur gewöhnlichen Durchsuchung. Hierbei werden Geräte durchsucht, die Daten darauf sichergestellt. Dazu kommt in der Regel Schadsoftware zum Einsatz die über Sicherheitslücken der Geräte aufgespielt wird. Neben einem enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, schließlich können alle Inhalte des Geräts eingesehen werden, besteht auch ein Interessenskonflikt zwischen der Nutzung der Sicherheitslücken und möglichst sicheren Systemen.
Aufenthalts- und Kontaktverbote
Ersteinmal vermutet man hinter diesem Punkt keine gravierenden Einschnitte in die Freiheit der Betroffenen. Jedoch sind die Laufzeiten für solche Verbote in einigen Bundesländern mehrere Monate. Damit wird den Betroffenen ein elementarer Bestandteil ihrer Freiheit genommen. Das Aufenthaltsverbot kann gravierende Einschnitte in das Leben der Betroffenen haben, etwa wenn es EInkaufsmöglichkeiten, Bahnhöfe oder Wohnungen von Freunden betrifft. Kontaktverbote können Beziehungen zwischen Menschen grundsätzlch schädigen.
Besonders schwerwiegend sind Aufenthaltsverbote, wenn sie die eigene Wohnung betreffen. In einigen Bundesländern ist auch das möglich. In der Regel sind hier die Bedingungen allerdings enger geknüpft.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Hinter der elektronischen Aufenthaltsüberwachung versteckt sich die umgangssprachlich als "elektronische Fußfessel" bekannte Überwachungsmöglichkeit. Dabei erhalten Betroffene ein Gerät, meist am Fuß angebracht, das in regelmäßigen Abständen den Ort speichert oder überträgt. Es können so auch Aufenthaltsverbote umgesetzt werden. Diese Praxis führt zu einem vollumfänglichen Bewegungsprofil der Betroffenen. Zu jeder Zeit ist der Aufenthaltsort bekannt und gespeichert.
Kennzeichenerfassung
Die Kennzeichenerfassung kommt meist mit einer automatisierten Abfrage der Bestandsdaten einher. Konkret bedeutet dies, dass an aufgestellten Kameras alle vorbeifahrenden Autos erfasst werden und die Nummernschilder auf einen Bezug zu Straftaten überprüft werden. Hierüber können auch Bewegungsprofile der Autofahrer entstehen.
Die Piratenpartei hat offengelegt, dass diese Kameras in der Regel recht leicht zu entdecken sind und eine mangelhafte Erkennungsquote besitzen. Sie sind daher völlig ungeeignete Mittel.
Bodycams erfreuen sich immer breiterer Beliebtheit bei den Polizeibehörden. Sie sollen Straftaten, besonders gegen die Beamte, dokumentieren und abschrecken. Dabei werden, je nach System, die Aufnahmen bis zu mehrere Wochen lang gespeichert. Meistens müssen Beamte die Aufzeichnung manuell starten, wobei ein "Prerecording" eingesetzt wird. Also bereits mehrere Minuen bis wenige Sekunden vor dem Start aufgezeichnet wird.
Mit diesen Kameras werden alle Passanten in der Umgebung der Polizsten aufgenommen, ob sie wollen oder nicht. Besonders Forderungen diese Kameras auch in privaten Wohnungen einsetzen zu dürfen, stellen ein tiefes Eindringen die die Privatsphäre Betroffener dar.
Präventiv- und Unendlichkeitshaft
Die Präventivhaft ist eine Gewahrsam für Personen zum Schutz ihrer selbst oder um Gefahren abzuwehren. Oftmals wird hierbei auch der Begriff des "Gefährders" eingebracht, hierzu bitte diesen Abschnitt lesen. Die Präventivhaft muss keine Straftaten zur Grundlage haben, sie kann also auch völlig Unschuldige treffen. Die Gewahrsam kann von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten reichen, insbesondere in Kombination mit einer möglichen Verlängerung, kann so eine faktische Unendlichkeitshaft entstehen. Ohne Anklage, ohne Straftat.
In Bayern etwa trifft diese Präventivhaft, die meist mit Terrorabwehr begründet wird, auch immer wieder Verdächtige minderer Straftaten. Auch Aktivisten sehen sich davon bedroht.
Gefährder
Mit dem Begriff des "Gefährders" hält ein kritischer Begriff Einzug in einige Polizeigesetze und Forderungen. Unter dem Begriff eines Gefährders versteht sich eine Person von der die Gefahr einer SStraftat ausgeht. Bisherige Formulierungen stützen sich meistens auf die Zuschreibung "unmittelbare Gefahr" und fasst somit den Rahmen enger. Der Begriff des Gefährders ist schwammig und kann bereits Personen treffen die sich nicht strafbar gemacht haben und auch eine unmittelbare Straftat nicht zu fürchten ist.
Oftmals taucht dieser Begriff im Zusammenhang mit Präventivhaft, Aufenthaltsverboten und der elektronischen Ausfenthaltsüberwachung auf. Besonders auch für Aktivisten eine Gefahr unschuldig belangt zu werden.
(Intelligente/Automatische) Videoüberwachung
Eine automatische Videoüberwachung analysiert die Bilder automatisiert. Konzepte mit Verhaltens- oder Gesichtserkennung werden in Deutschland bereits erprobt. Die Systeme sind in der Regel sehr fehleranfällig.